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Tu, 01-19-2021
19.01.2021 18:00 - 19:30Einladung zur Sitzung der Ortsbeiräte der Gemeinde Birkenau "Anhörung der Ortsbeiräte zur Haushaltssatzung 2021"
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19.01.2021 19:00 - 23:00Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.01.2021, 19.30 Uhr
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Sa, 05-1-2021
01.05.2021 10:30 - 19:00Maifest der Freiwilligen Feuerwehr HornbachAuch in diesem Jahr lädt die Freiwillige Feuerwehr Hornbach wieder zum altbekannten Maifest ein. Am 1. Mai um 10:30 Uhr, pünktlich zum Frühschoppen, öffnen die Tore des Feuerwehrgerätehauses ...
Sa, 07-3-2021
03.07.2021125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Nieder-Liebersbach - Festkommers
125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Nieder-Liebersbach - Festkommers
genaue Details folgen noch
Su, 07-4-2021
04.07.2021125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Nieder-Liebersbach - Tag der offenen Tür
125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Nieder-Liebersbach - Tag der offenen Tür
genaue Details folgen
Su, 05-1-2022
01.05.2022 10:30 - 19:00Maifest der Freiwilligen Feuerwehr HornbachAuch in diesem Jahr lädt die Freiwillige Feuerwehr Hornbach wieder zum altbekannten Maifest ein. Am 1. Mai um 10:30 Uhr, pünktlich zum Frühschoppen, öffnen die Tore des Feuerwehrgerätehauses ...
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Regelung für die Nutzung von Zisternen
Die Nutzung von Zisternen oder ähnlichen ortsfesten Vorrichtungen hat nicht nur einen ökologischen Nutzen. Sie entlastet darüber hinaus das Kanalnetz und die Kläranlage und bietet noch dazu die Möglichkeit Kosten für den Frischwasserbezug zu sparen.
Die Nutzungsmöglichkeiten sind vielfältig, beispielsweise zum Bewässern des Gartens oder als Nutzung für Brauchwasser im Haus, beispielsweise für Toilettenspülung, Wäsche waschen etc.
Bei der Berechnung der gesplitteten Abwassergebühr werden Zisternen wie folgt berücksichtigt:
Bei der Ermittlung bebauter und künstlich befestigter Grundstücksflächen bleiben solche Flächen ganz oder teilweise außer Ansatz, von denen dort anfallendes Niederschlagswasser in Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen (Behältnissen) zum Auffangen von Niederschlagswasser mit einem Fassungsvermögen von mindestens 2 m³ gesammelt und auf dem Grundstück - insbesondere zur Gartenbewässerung und als Brauchwasser (zur Toilettenspülung, zum Betreiben von Waschmaschinen etc.) - verwendet wird, und zwar
- bei Zisternen ohne direkten oder mittelbaren Anschluss an die Abwasseranlage, die hierüber entwässerte Fläche in vollem Umfang,
- bei Zisternen mit einem Anschluss an die Abwasseranlage bei Verwendung des Niederschlagswassers
- als Brauchwasser, diejenige Fläche, die sich durch Division des Zisterneninhalts (in Kubikmetern) durch 0,05 ergibt (dies ergibt eine Reduktion von 20 qm je m³ Zisterneninhalt);
- zur alleinigen Gartenbewässerung, diejenige Fläche, die sich aus der Division des Zisterneninhalts (in Kubikmetern) durch 0,10 ergibt (dies ergibt eine Reduktion von 10 qm je m³ Zisterneninhalt).
Damit bleiben abflusswirksam versiegelte Flächen, die an eine Zisterne ohne Anschluss an die Abwasseranlage angeschlossen sind, bei der Ermittlung der versiegelten Fläche in voller Höhe unberücksichtigt.
Bei Zisternen mit einem Anschluss an die Abwasseranlage, bleiben je m³ Zisternenvolumen 20 m² der angeschlossenen Fläche unberücksichtigt, wenn das Niederschlagswasser als Brauchwasser (z. B. Toilettenspülung, Waschmaschine) verwendet wird. Das aus der Zisterne als Brauchwasser entnommene Regenwasser ist schmutzwassergebührenpflichtig.
Wird das Niederschlagswasser nur zur Gartenbewässerung verwendet, bleiben je m³ Zisternenvolumen 10 m² der angeschlossenen Fläche unberücksichtigt.
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Letzte Änderung: 26.02.2013 07:59 Uhr