Quicklinks
Veranstaltungen
Appointments
Tu, 01-19-2021
19.01.2021 18:00 - 19:30Einladung zur Sitzung der Ortsbeiräte der Gemeinde Birkenau "Anhörung der Ortsbeiräte zur Haushaltssatzung 2021"
.
19.01.2021 19:00 - 23:00Einladung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.01.2021, 19.30 Uhr
.
Sa, 05-1-2021
01.05.2021 10:30 - 19:00Maifest der Freiwilligen Feuerwehr HornbachAuch in diesem Jahr lädt die Freiwillige Feuerwehr Hornbach wieder zum altbekannten Maifest ein. Am 1. Mai um 10:30 Uhr, pünktlich zum Frühschoppen, öffnen die Tore des Feuerwehrgerätehauses ...
Sa, 07-3-2021
03.07.2021125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Nieder-Liebersbach - Festkommers
125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Nieder-Liebersbach - Festkommers
genaue Details folgen noch
Su, 07-4-2021
04.07.2021125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Nieder-Liebersbach - Tag der offenen Tür
125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Nieder-Liebersbach - Tag der offenen Tür
genaue Details folgen
Su, 05-1-2022
01.05.2022 10:30 - 19:00Maifest der Freiwilligen Feuerwehr HornbachAuch in diesem Jahr lädt die Freiwillige Feuerwehr Hornbach wieder zum altbekannten Maifest ein. Am 1. Mai um 10:30 Uhr, pünktlich zum Frühschoppen, öffnen die Tore des Feuerwehrgerätehauses ...
Quicklinks
- Aktuelles
- Notrufnummern
- Flurbereinigungsverfahren
- Neuer Personalausweis
- Bürger-GIS / Flächennutzungsplan und Bebauungspläne
- Ortsplan
- Wirtschaftsregion Bergstraße
- Metropolregion Rhein-Neckar
- Kreis Bergstraße
- Familienkarte
- Hessenfinder
- Hessisches Gemeindelexikon
- Verwaltungsdurchklick
- Geo-Naturpark
- ZAKB (Abfallentsorgung)
- Ordnungsbehördenbezirk
- Wohnungsbau-genossenschaften
- Schloss Birkenau
Versiegelte Flächen
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt. Bebaut oder künstlich befestigt sind alle Flächen eines Grundstückes, auf denen Niederschlagswasser nicht oder nur teilweise versickern kann. Von diesen sogenannten abflusswirksamen Flächen kann Niederschlagswasser direkt, über einen Anschluss an die Abwasseranlage, eingeleitet werden, oder indirekt, z. B. bei einem Gefälle zur Straße, über die Straßenrinne in die Kanalisation abfließen. Diese Flächen sind bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr zu berücksichtigen.
Allerdings wird bei der Festsetzung der bebauten und künstlich befestigten Flächen der Grad der Wasserdurchlässigkeit der verschiedenen Versiegelungsarten berücksichtigt. Das geschieht, in dem auf die ermittelte Fläche, je nach Versiegelungsart, ein bestimmter Faktor (Beiwert) angewendet wird.
Folgende Faktoren (Beiwerte) sind vorgesehen:
1 | Dachflächen | |
1.1 | Flachdächer, geneigte Dächer, Kiesdächer | 1,0 |
1.2 | Gründächer | 0,5 |
2 | Befestigte Grundstücksflächen | |
2.1 | Wasserundurchlässige Beläge (Beton-, Schwarzdecken, Pflaster mit Fugenverguss, sonstige wasserundurchlässige Flächen mit Fugendichtung) - dazu gehört auch Platten und Pflaster ohne Fugenverguss mit einer Fugenbreite bis 5 mm- | 1,0 |
2.2 | Teildurchlässige Beläge (Pflaster, Platten — jeweils ohne Fugenverguss mit einer Fugenbreite über 5 mm) | 0,7 |
2.3 | Stark durchlässige Beläge (wassergebundene Decken aus Kies, Splitt, Schlacke o. ä., Porenpflaster, Ökopflaster oder ähnlich wasserdurchlässiges Pflaster, Rasengittersteine) | 0,4 |
Beispielsweise wird also auf eine 100 m² große Fläche, die mit Rasengittersteinen versiegelt ist, der Faktor 0,4 angewendet. Das ergibt dann eine anrechenbare Fläche von 40 m².
Links:
Letzte Änderung: 26.02.2013 07:56 Uhr