Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben und sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert, können Sie dies der für Sie zuständigen Behörde mitteilen und die Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragen.
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert, sich also entweder verbessert oder verschlechtert, können Sie diese Veränderung gegenüber dem Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitteilen und die Neufeststellung des Grades der Behinderung beantragen.
Ihr Schwerbehindertenausweis wird daraufhin entweder ungültig oder es werden der Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale korrigiert.
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
- Anspruch auf Zusatzurlaub,
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen,
- Rundfunkgebührenbefreiung,
- ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen
Als eventuelle zusätzliche gesundheitliche Merkmale/Merkzeichen kommen in Frage:
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl - Blind
- Gl - Gehörlos
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- TBl - Taubblind
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr.
Verfahrensablauf
Zunächst reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales ein. Das Amt ermittelt im Anschluss Ihren aktuellen Gesundheitszustand, indem es sich an Ihre behandelnden Ärzte/Ärztinnen wendet und Befundunterlagen beizieht. Nach Abschluss des Verfahrens erhaltet Sie einen Bescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Voraussetzungen
Eine bereits anerkannte Schwerbehinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
13.10.2022