Leistungsbeschreibung
Durch den Brexit gelten die für Unionsbürger geltenden einbürgerungsrechtlichen Privilegierungen für britische Staatsbürger nicht mehr. Sie müssten ihre britische Staatsangehörigkeit aufgeben.
Aufgrund des Austrittsabkommens vom 24. Januar 2020 mit Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020, wird jedoch bei britischen Staatsangehörigen, die vor Ablauf des Übergangszeitraums einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland gestellt haben, von einem Ausscheiden aus der britischen Staatsangehörigkeit abgesehen, sofern alle weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen vor Ablauf des Übergangszeitraums erfüllt waren und bei Einbürgerung weiterhin erfüllt sind.
An wen muss ich mich wenden?
Einbürgerungsanträgewerden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel.
Voraussetzungen
Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
- mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende Deutschkenntnisse
- staatsbürgerliches Grundwissen
- keine Mehrstaatigkeit
- nicht bestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Bemerkungen
Die Britische Botschaft bietet Informationsveranstaltungen für britische Staatsbürger in Deutschland an und hat eine Übersicht der Ausländerbehörden zusammengestellt, die Informationen für Briten veröffentlicht haben.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
26.02.2020