Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Online-Ausweisfunktion können von Anbietern im Internet oder von Automaten bestimmte Daten von Ihrem Personalausweis ausgelesen werden. Sie können Einsicht darin erhalten, welche Daten ausglesen werden können.
Mit Ihrem Personalausweis können Sie sich sicher im Netz oder an Automaten ausweisen. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Nach Ihrer Zustimmung durch PIN-Eingabe könnenim Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten folgende Daten übermittelt werden:
Familienname und Vornamen(n)
Geburtsdatum und -ort
Anschrift und Postleitzahl
wenn angegeben: Geburtsname
wenn angegeben: Ordens- bzw. Künstlername
wenn angegeben: Doktorgrad
Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheidet die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber. Bei jeder Nutzung des Online-Ausweises wird geprüft, ob Ihr Personalausweis noch gültig ist und nicht gesperrt wurde. Dadurch ist er vor Missbrauch geschützt, falls Sie ihn verlieren sollten.
An wen muss ich mich wenden?
Allgemeine Fragen zum Personalausweis und zum Online-Ausweis richten Sie an die Bürgerkommunikation des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen und aktuelle Meldungen über den Personalausweis und die Online-Ausweisfunktion erhalten Sie auf der nachfolgenden Seite:
Bemerkungen
Informationen über Ihre Sicherheit im Internet finden Sie auch unter
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
04.11.2022