Leistungsbeschreibung
Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Spezielle Hinweise für Landkreis Bergstraße
Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell:
Modell 1:
Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri
Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen
Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die
Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
Modell 2:
Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus,
Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote d’Ivoire, Überseegebiete, Georgien,
Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko,
Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru,
Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen,
Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine,
Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik
Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen
vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für
die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die
außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein
Internationaler Führerschein erforderlich.
Teaser
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Was sollte ich noch wissen?
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Spezielle Hinweise für Landkreis Bergstraße
Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
17.09.2020