Leistungsbeschreibung
Sie wohnen in der Nähe von Gewerbebetrieben und Industrieanlagen und fühlen sich durch Lärm, Luftverunreinigungen und Geruchsimmissionen in unzulässiger Weise gestört? In solchen Fällen können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen.
Die von Betriebsanlagen ausgehenden Emissionen werden nach den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG -beurteilt. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
An wen muss ich mich wenden?
Anlagen, deren Errichtung und Betrieb unter das BImSchG fallen, werden in Hessen durch die Regierungspräsidien überwacht. Es gibt Ausnahmen wie z.B. Gaststätten, hier wird die Überwachung von den Kreisausschüssen, in kreisfreien Städten von den Magistraten, durchgeführt.
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand der von der Behörde durchzuführenden Ermittlungen
Was sollte ich noch wissen?
Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise / Erläuterungen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
22.05.2017