Leistungsbeschreibung
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell:
Modell 1:
Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri
Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen
Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die
Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
Modell 2:
Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus,
Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote d’Ivoire, Überseegebiete, Georgien,
Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko,
Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru,
Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen,
Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine,
Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik
Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen
vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für
die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die
außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein
Internationaler Führerschein erforderlich.
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Was sollte ich noch wissen?
Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
18.11.2022