Leistungsbeschreibung
Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer: 14 - 18 Tage) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.
Wenn Sie den Verlust oder Diebstahl einer Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde angezeigt haben, beträgt die Frist für die Ausstellung von Ersatzfahrzeugdokumenten etwa 14-18 Tage. Den genauen Termin zur Abholung der Ersatzfahrzeugdokumente erfahren Sie anlässlich Ihrer Anzeigenvorsprache bei der Zulassungsbehörde. Nach Ablauf der Aufbietungsfrist erhalten Sie mit der Ersatz-ZB Teil II auch eine neue ZB Teil I (Fahrzeugschein).
Für die Abholung der neuen Fahrzeugdokumente benötigen Sie einen Termin. Falls Sie noch keinen Termin gebucht haben, können Sie hier zwecks Abholung der Ersatzfahrzeugdokumente bei der Zulassungsbehörde in Heppenheim einen Termin buchen. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin unbedingt auch die für das Fahrzeug noch vorhandene ZB Teil I (Fahrzeugschein) mit. Bei gleichzeitiger Abmeldung des Fahrzeugs auch die Kennzeichenschilder.
Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim. Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungsaußenstelle in Neckarsteinach.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
11.12.2012