Leistungsbeschreibung
Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.
Verfahrensablauf
Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.
Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.
Voraussetzungen
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Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
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wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
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wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
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Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
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nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
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nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Landkreis Bergstraße
Kreiszuständigkeit bei Anträgen auf Änderung von Familiennamen.
Bei Anträgen auf Änderung von Vornamen von Einwohnern von kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit weniger als 7500 Einwohnern ist der Kreis zuständig (Absteinach, Einhausen, Gorxheimertal, Grasellenbach, Groß-Rohrheim, Hirschhorn, Lautertal, Lindenfels, Neckarsteinach, Zwingenberg). Bei Einwohnern von Städten und Gemeinden mit mehr als 7500 Einwohnern ist die Stadt/ Gemeindeverwaltung in diesen Fällen zuständig.
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe