Leistungsbeschreibung
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie sind in Deutschland gemeldet
- Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
- Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz
Fachlich freigegeben am
02.12.2025