Untersuchungsberechtigungsschein
Für Jugendliche, die ins Berufsleben starten wollen und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung vorgeschrieben.
Dabei findet im Anschluss an eine Befragung über Vorerkrankungen und Risikofaktoren eine gründliche körperliche Untersuchung statt (mit Sehtest, Hörtest und vielem mehr). So können gesundheitliche Probleme und Risiken erkannt werden. Anschließend erfolgt eine Beratung über die individuellen gesundheitlichen Risiken besonders in Bezug auf den beabsichtigten Beruf (zum Beispiel mögliche Probleme eines Allergie-Patienten mit Berufswunsch Friseur/Friseurin).
Die Arztwahl ist dabei frei. Die Ärztin oder der Arzt benötigt zur Abrechnung der Untersuchungskosten lediglich einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Untersuchungsberechtigungsschein wird von der Gemeinde, in der die oder der Jugendliche seinen Hauptwohnsitz hat, ausgestellt und ist gebührenfrei.
Zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist ein Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) erforderlich. Für eine weitere Untersuchung ist der Nachweis über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis des Ausbildungsbetriebes vorzulegen.
Weitere Informationen unter:
Jugendschutzuntersuchung | rp-darmstadt. hessen.de