Leistungsbeschreibung
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E auf Antrag um fünf Jahre verlängern.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
An wen muss ich mich wenden?
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Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihr Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von LKW vorlegen.
- Bei D- Klassen müssen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis vorlegen. Wenn Sie über 50 Jahre alt sind müssen Sie zudem bei D- Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.
Bearbeitungsdauer
Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Der Antrag auf Verlängerung des Führerscheins sollte rechtzeitig gestellt werden.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
04.12.2020