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Direktversand für Personalausweise, Reisepässe und eID-Karten

    Seit dem 01.05.2025 können Sie sich Ihr Ausweis/Passdokument per Direktversand nach Hause senden lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweis/Passantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen und den Ausweis persönlich an der Wohnungstür annehmen können. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweis/Passgebühr.

    • Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich. 
    • Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
    • Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweis/Passdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweis/Passdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweis/Passdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.

    Wissenswertes

    Bei Personalausweisen und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand erst nach dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.

    Der alte Reisepass/ Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweis/Passdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweis/Passdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.

    • Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweis/Passdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweis/Passdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen.
    •  Für Reisepässe, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
    •  Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung mit dem Ausweis/Passdokument nicht zugestellt werden, ist als Rücksende-Adresse immer die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorgesehen.
    •  Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst ausschließlich die Sendung mit dem Ausweis/Passdokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweise/Pässe zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet er alte Ausweis/Passdokumente.
    • Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweis/Passdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden. 
    • Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online- Ausweis.
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