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Hinweis an alle Gewerbetreibenden

    Das Gewerbeamt der Gemeinde Birkenau weist alle Gewerbetreibenden darauf hin, dass sie gemäß der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet sind, bestimmte Änderungen ihres Gewerbebetriebes unverzüglich anzuzeigen.

    Meldepflichtig sind insbesondere Änderungen wie

    • der Wechsel des Betriebssitzes,
    • die Änderung des Gewerbegegenstandes,
    • die Aufnahme weiterer Tätigkeiten,
    • der Wechsel der Rechtsform,
    • Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer),
    • sowie die Aufgabe oder vorübergehende Einstellung des Gewerbes.

    Diese Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübt wird. Nicht oder verspätet angezeigte Änderungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    Bitte informieren Sie das Gewerbeamt der Gemeinde Birkenau rechtzeitig über entsprechende Änderungen, damit die Gewerbedaten aktuell und korrekt geführt werden können.

    Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gewerbeamtes gerne zur Verfügung.

    Gemeinde Birkenau
    – Gewerbeamt –

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