Hinweis zur Parksituation in der Gemeinde Birkenau

Aufgrund der angespannten Parksituation weist das Ordnungsamt der Gemeinde Birkenau nochmals auf die geltenden Regelungen zum Parken auf öffentlicher Fläche hin.
Bitte beachten Sie insbesondere:
▪ Es besteht kein Anspruch auf Parken im öffentlichen Raum – auch nicht vor dem eigenen Grundstück.
▪ Vorrangig sind die gemäß Stellplatzsatzung Garagen und ausgewiesene Freiflächen gemäß ihrer Zweckbestimmung zum Abstellen von Pkw vorgesehen. Bitte nutzen Sie Ihre Garage entsprechend, um den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten und die Verkehrssicherheit in unserer Gemeinde zu verbessern.
▪ Die Mindestrestfahrbahnbreite von 3,00 m ist jederzeit einzuhalten.
▪ Das Parken auf Gehwegen, sowie in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist verboten.
▪ Das Parken 5,00 m vor- und hinter dem Kreuzungs- und Einmündungsbereich ist unzulässig.
▪ Das Parken im Kurvenbereich (5,00 m vor und hinter dem Kurvenscheitelpunkt) ist unzulässig.
Die Einhaltung dieser Regelungen dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sowie der Sicherstellung von Rettungs-, Brand- und Katastrophenschutzeinsätzen.
Wir möchten nochmals ausdrücklich auf die gemeinsame Rücksichtnahme und ein gemeinschaftliches Miteinander im Straßenverkehr appellieren.
Vielen Dank für Ihr Verständliches