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Sie denken über den Bau einer Garage, eines Carports, eines Gartenhauses oder einer Solaranlage nach?
Schnell prüfen, ob Sie einen Bauantrag benötigen! Mit dem Quick-Check des Landes Hessen können Sie in wenigen Minuten herausfinden, ob für Ihr Bauvorhaben ein Bauantrag erforderlich ist.
Was ist der Quick-Check? Der Quick-Check ist ein kostenloses Online-Tool des Landes Hessen. Er hilft Ihnen, eine erste Einschätzung zu bekommen, ob für Ihr Bauvorhaben eine Genehmigung notwendig ist.
So funktioniert's:
Klicken Sie auf den Button „Quick-Check starten“
Beantworten Sie einige kurze Fragen zu Ihrem Vorhaben.
Laden Sie das Ergebnis als PDF herunter – für Ihre Unterlagen oder zur weiteren Planung.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.:
Wohnbauflächen
gemischte Bauflächen
gewerbliche Bauflächen
landwirtschaftliche Flächen
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung mindestens alle zwei Jahre ermittelt und beschlossen.
Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Weicht das zu bewertende Grundstück z. B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung vom Richtwertgrundstück ab, so ist dies bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen. Der Verkehrswert kann nur über ein Verkehrswertgutachten festgestellt werden.
Innerhalb des Bodenrichtwertinformationssystems (https://www.geoportal.hessen.de) ist eine Suche über Adresse oder Flur und Flurstücksnummer möglich.
Sofern Sie weitere Fragen zur Grundstückswertermittlung und zu den Leistungen des Gutachteausschusses haben, können sie sich auf der entsprechenden Internetseite www.gutachterausschuss.hessen.de informieren. Weiterhin erhalten Sie auf der Seite https://www.geoportal.hessen.de kostenfrei die Bodenrichtwerte des gesamten Landes Hessen.
Burgacker Hofwiese
Das Baugebiet Burgacker Hofwiese befindet sich in der Kerngemeinde Birkenau. Das Baugebiet umfasst ca. 11 Bauplätze. Die Gemeinde Birkenau verfügt derzeit über 4 Bauplätze. Die Grundstücke können mit Wohnhäuser (bis zu zwei Wohnungen) bebaut werden.
Das Baugebiet „Sandbuckel–Schwanklingen” befindet sich in der Kerngemeinde Birkenau. Im Baugebiet Sandbuckel-Schwanklingen sind ca. 40 Baugrundstücke entstanden. Die Gemeinde Birkenau verfügt derzeit noch über 2 Baugrundstücke. Die Grundstücke können mit Wohnhäuser (bis zu zwei Wohnungen) bebaut werden.
Weitere Details können Sie dem Bebauungsplan entnehmen oder bei der Gemeinde Birkenau bei Frau Tina Meyer erhalten.
Baugebiet „Balzenbacher Straße” im Ortsteil Nieder-Liebersbach
Im Ortsteil Nieder-Liebersbach sollen in Zusammenarbeit mit den Pfalzwerken Ludwigshafen attraktive Baugrundstücke entstehen. Die günstige Lage des Birkenauer Ortsteils Nieder-Liebersbach direkt an der B 38 a ermöglicht eine gute Anbindung durch den Saukopftunnel an das Rhein-Neckar-Gebiet. Gleichzeitig bietet Nieder-Liebersbach eine ruhige Wohnlage im landschaftlich reizvollen Odenwald.
Das Baugebiet „Balzenbacher Straße” umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Hier sollen in etwa 40 Baugrundstücke entstehen. Die Grundstücke können mit Einzel- bzw. Doppelhäusern bebaut werden. Je nach Lage der Grundstücke sind 1-2-geschossige Häuser mit einer maximalen Traufwandhöhe von 4,5 m bis max. 6,5 bzw. Firsthöhe von 6,0 m bis 10,5 m zulässig.
Interessenten können weitere Informationen bei der Gemeinde Birkenau von Frau Tina Meyer erhalten. Derzeit ist der Startpunkt der Erschließung noch offen.
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