Sanierungsgebiet
Hier bekommen Sie Informationen zum Sanierungsgebiet „Ortsmitte Kerngemeinde Birkenau”.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
eine positive städtebauliche Entwicklung unserer Gemeinde liegt uns allen am Herzen.
Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Kerngemeinde Birkenau” durch die Gemeindevertretung im November 2016 und die amtliche Bekanntmachung der Satzung am 27.12.2016 hat unsere Gemeinde einen wichtigen Schritt zur Erhaltung und Entwicklung des schönen historischen Ortskerns von Birkenau vollzogen.
Ein wichtiges Ziel der Sanierungsmaßnahme ist die Aufwertung des Ortsbildes und Stärkung der Wohn- und Arbeitsfunktionen. Der Modernisierung und Instandsetzung des privaten Gebäudebestandes kommt dabei eine besondere Funktion bei.
Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen, die Sie bei Ihren geplanten Modernisierung- und Sanierungsmaßnahmen unbedingt beachten sollten, damit Sie die steuerlichen Vorteile, die sich aus der Ausweisung eines Sanierungsgebietes ergeben, voll nutzen können.
- Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Birkenau
S A T Z U N G über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (gemäß §§ 142, 143 BauGB) „Ortsmitte Kerngemeinde Birkenau” (PDF) - Anlage zur Sanierungssatzung 2016 (PDF)
- Förderung Privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (PDF)
- Präsentation Bürgerinfo vom 2. März 2017 (PDF)
Zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Sanierungsgebiet und den privaten Fördermöglichkeiten stehen Ihnen Frau Bauer zur Verfügung. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin.