Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis 30. Juni

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Birkenau,
auch in diesem Jahr möchten wir alle Hundehalter auf den Beginn der Brut- und Setzzeit für Wildtiere hinweisen. Die Gemeinde hat durch Satzung bestimmt, dass in der Zeit vom 01. März bis zum 30. Juni ein Leinenzwang auf Feld, Forst und Brache im gesamten Gemarkungsgebiet der Gemeinde Birkenau für alle Hunde besteht.
Wir bitten Sie darauf zu achten, dass die hier lebenden Wildtiere während dieser Zeit nicht durch freilaufende Hunde gestört oder aufgeschreckt werden.
Verstöße gegen die Regelungen der Satzung können mit einem Bußgeld belegt werden.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Birkenau zur Verfügung.