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Nester des Eichenprozessionsspinners in der Gemeinde Birkenau

Die Gemeinde Birkenau hat eine Fachfirma mit der Entfernung der Nester des Eichenprozessionsspinners beauftragt.

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, dessen Raupen vor allem Eichenbäume besiedeln. Er kommt in vielen Teilen Europas vor und hat sich aufgrund milderer Temperaturen in den vergangenen Jahren weiter ausgebreitet. Besonders bekannt ist der Eichenprozessionsspinner wegen seiner gesundheitsschädlichen Brennhaare.

Die Raupen schlüpfen im Frühjahr und leben zunächst in Gruppen. Charakteristisch ist ihr Verhalten, sich in langen Reihen – sogenannten „Prozessionen“ – fortzubewegen, was dem Insekt seinen Namen gegeben hat. Ab dem dritten Larvenstadium entwickeln die Raupen feine Brennhaare, die das Nesselgift Thaumetopoein enthalten.

Eine akute Gefahr besteht vor allem während der Raupenfraßzeit und bei direktem Kontakt mit den Raupen. Ab Mitte Juni verpuppen sich die Raupen und entwickeln sich zu Faltern, die bis September schwärmen. Die Brennhaare können jedoch auch nach der Verpuppung noch längere Zeit in den Nestern verbleiben und gesundheitliche Beschwerden verursachen.

Der Kontakt mit den Brennhaaren kann beim Menschen Hautreizungen, starken Juckreiz, Augenentzündungen sowie Atemwegsbeschwerden auslösen.

Die Gemeinde Birkenau hat daher eine Fachfirma mit der Entfernung der Nester des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Dabei wurden insbesondere Nester in stark frequentierten Bereichen und anderen öffentlichen Aufenthaltsorten entfernt.

Gespinste und Nester, die sich in Waldbereichen befinden, werden hingegen nicht entfernt. Sollten Ihnen bei einem Spaziergang im Wald Nester auffallen, halten Sie bitte ausreichend Abstand und berühren Sie weder die Nester noch die Raupen. Meiden Sie den Bereich um den betroffenen Baum.

Für einen Befall auf Privatgrundstücken ist der jeweilige Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Die Gemeinde Birkenau führt Maßnahmen ausschließlich auf gemeindeeigenen Flächen durch. Eigentümerinnen und Eigentümern wird bei Bedarf empfohlen, eine Fachfirma mit der Entfernung der Nester zu beauftragen.

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