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Gemeinde Birkenau

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Mitteilung zur Einziehung der Gebühren

    Die festgesetzten Gebühren wurden planmäßig eingezogen. Wir weisen darauf hin, dass eingelegte Widersprüche gemäß §80 Abs.2 Nr.1 VwGO keine aufschiebende Wirkung haben. Die Einziehung der Gebühren erfolgt daher unabhängig vom laufenden Widerspruchsverfahren. Selbstverständlich werden alle eingegangenen Widersprüche sorgfältig geprüft und zu gegebener Zeit im Rahmen der rechtlichen Prüfung darüber entschieden. Bei allen weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen unter abgaben@gemeinde-birkenau.de…

    Erleichterungen für Vereine und Initiativen bei Festveranstaltungen

      Erleichterungen für Vereine und Initiativen bei Festveranstaltungen Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen wurde das Hessische Gaststättenrecht angepasst. Seit dem 23. Dezember 2025 entfällt nach § 6 Satz 4 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) die bisherige Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättenbetriebe, wenn diese von nicht gewinnorientierten Organisationen oder Initiativen durchgeführt werden. Das bedeutet:Bietet ein Verein oder eine andere…

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