Sprungziele

Brennholzverkauf im Gemeindegebiet Birkenau in der Saison 2023/24

    Der Sommer hat seinen Zenit überschritten - Zeit, an das Brennholz für den kommenden Winter zu denken!

    Aus kartellrechtlichen Gründen muss der Brennholzverkauf für die Gemeinde Birkenau umgestellt werden. Brennholz aus dem Staats- und aus dem Gemeindewald dürfen nicht mehr gemeinsam verkauft werden.

    Brennholzkunden in der Revierförsterei Birkenau haben auf folgendem Weg die Möglichkeit, Brennholz zu erwerben. Brennholz wird in den Sortimenten „gerückt am Weg“ als sogenanntes Polterholz oder als Schlagabraum angeboten. Polterholz besteht aus Stämmen, die an den Forstweg herangezogen wurden und auf Haufen – forstlich ausgedrückt – auf sogenannten Poltern liegen. Schlagabraum, auch Kronenholz genannt, bleibt bei forstlichen Maßnahmen im Wald liegen und muss selbst entastet und an den Weg gezogen werden.

    Grundsätzlich gilt für den Staatswald (etwa die Bereiche um den Waldskopf, angrenzend an den Höhenweg bei Nieder-Liebersbach und von Buchklingen Richtung Gorxheimertal):

    Brennholz aus dem Staatswald wird ausschließlich über das Brennholzportal von HessenForst vermarktet. Dieses finden Sie unter: www.hessen-holz.de

    Sobald Brennholz aus dem Staatswald zur Verfügung steht, wird es in oben genanntes Portal eingestellt. Dort können Sie nach einer kurzen Registrierung Brennholzpolter kaufen. Auch die Zuteilung von Kronenholz („Schlagabraum“) ist dort möglich. Sowie das Holz in das Portal eingestellt und somit für alle Kunden verfügbar ist, wird es an dieser Stelle in der BGR veröffentlicht. Die Preise für das Brennholz aus dem Staatswald finden Sie unter www.hessen-forst.de/brennholz-vom-forstamt-lampertheim

    Für den Gemeindewald gilt: Brennholzbestellungen können ab dem 1. September unter der E-Mailadresse brennholz@gemeinde-birkenau.de aufgegeben werden. Sobald das Brennholz aus dem Gemeindewald zur Verfügung steht, werden die Lose zugeteilt. Beachten Sie, dass sich der Holzeinschlag und somit auch die Zuteilung des Brennholzes über den gesamtem Winter erstreckt! Auch aus dem Gemeindewald können Sie sowohl Brennholzpolter gerückt am Weg, als auch Kronenholz im Schlag erwerben. Bitte beachten Sie außerdem:

    Die Brennholznachfrage übersteigt auch in diesem Jahr voraussichtlich das, was der Wald her gibt. Eine Brennholzbestellung bedeutet somit nicht automatisch, dass Sie die gesamte Menge zugeteilt bekommen! Die maximale Abgabemenge je Haushalt liegt bei 10 Rm.

    Je nach Hiebsort werden die Brennholzlose aus unterschiedlichen Baumarten bestehen.

    Die Bestellfrist ist zunächst begrenzt bis zum 31.10. Je nach Holzanfall wird es im ausgehenden Winter eine zweite Bestellrunde geben, angekündigt in der BGR.

    Die Preise für das Brennholz werden sich wie folgt staffeln (inkl. 7% MwSt):

    Polterholz frei Waldstraße

    Reine Buche

    90 €/Fm

    Mischpolter

    85 €/Fm

    Reines Nadelholz

    60 €/Fm

     

    Kronenholz im Schlag

    Reine Buche

    75 €/Fm

    Eiche

    50 €/Fm

    Sonstiges Laubholz

    60 €/Fm

    Nadelholz

    40 €/Fm

    Wenn Sie Brennholz aus dem Gemeindewald erwerben möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an brennholz@gemeinde-birkenau.de mit folgenden Daten:

    Name, Anschrift, gewünschte Menge (bis 10 Rm), Form der Bereitstellung (Kronenholz oder Polter) und fügen Sie, wenn vorhanden, den Nachweis über einen Motorsägen-Lehrgang bei.

    Unabhängig davon wird ab 1. September eine Wald-Sprechstunde der Försterin angeboten. Privatwaldbesitzer und andere interessierte Bürger können sich montags von 16:00-17:30 Uhr im Forsthaus (Am Lehenwald 5, Telefon 31600) melden.

     

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.