KFZ Angelegenheiten

KfZ Angelegenheiten für Birkenauer Bürger und Geschäfte können in der Gemeindeverwaltung nur vorgenommen werden, wenn sie die Zulassungsbescheinigung I und II bereits haben!
Mit Fahrzeugschein und -brief, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle des Kreis Bergstraße!